Die wahren Terroristen dieser Welt

Taliban, Islamischer Staat und Boko Haram sind zweifelsohne sehr sehr böse und gefährlich, aber der wahre Terror für uns alle lauert ganz woanders. Dessen Keimzellen sind die unscheinbaren, ordentlich aufgeräumten Zimmer unfähiger, menschenverachtender Bürokraten. Eine besonders gefährliche Terrorgruppe hat sich im Ausländeramt der Stadt Nürnberg gebildet. Aber fangen wir diese unglaubliche tragische und leider wahre Geschichte ganz von vorne an…

Angefangen hat alles mit einem scheinbar harmlosen „Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis“ für Yating ende Mai 2013. Und ratet mal was passiert, wenn man einen solchen Antrag stellt – richtig, die ersten 2-3 Monate mal gar nix. Dann erhielten wir als erste Reaktion ein Schreiben vom Amt für „Aufenthaltsbeendende Maßnahmen“ also eine Ablehnung des Antrags mit Ausreiseaufforderung.

Auf telefonische Nachfrage hin war dem zuständigen Terroristen zu entlocken, dass ihm für die Genehmigung des Antrags noch der Nachweis rudimentärer deutscher Sprachkenntnisse fehle – naja und so habe er natürlich den Antrag ablehnen müssen. Auf die glorreiche Idee uns einfach nach diesem Zettel zu Fragen ist er scheinbar nicht gekommen.

Aber was macht Terroristen eigentlich so gefährlich? Richtig, dass sie lauter verbotene Dinge tun – in unserem Fall der geforderte Sprachnachweis. Diesen hatte der Europäische Gerichtshof nämlich bereits 2011 den Niederländern und 2012 den Österreichern verboten, da dieser mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist. Als Folge hatte auch das Bundesverfassungsgericht in einer Stellungnahme erklärt, das es ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Sprachnachweises habe und das nächste Verfahren dazu zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof weiterreichen werde. In unserem Rechtsstaat wurde darauf hin von den Ausländerbehörden Gerichten zum Schutz der Menschenrechtswidrigen Ausländergesetze folgendes Verfahren etabliert:

  1. Die Ausländerbehörden bestehen weiterhin auf dem Sprachnachweis.
  2. Im Falle einer Klage wird das Verfahren in der ersten Instanz auf Basis der aktuellen deutschen Gesetze abgewiesen.
  3. Im Falle der Berufung verzichtet die Ausländerbehörde plötzlich auf den Nachweis um zu verhindern, dass ein Verfahren zur Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof landet.

Natürlich wird dieser Prozess zum Schutz unserer Ausländergesetze vollständig aus Steuergeldern finanziert, da das Gerichtsverfahren ja letztendlich verloren wird. Aufgegangen ist diese Taktik übrigens nicht, denn 2014 gab’s von der EU dann doch das Verbot für den deutschen Sprachtest. Aber ich bin zu weit von unserem konkreten Terrorakt abgeschweift.

Wir als naive Laien versuchten leichtsinniger weise dieses Problem zu lösen, indem wir uns einen Nachweis vom Bildungszentrum der Stadt Nürnberg über die von Yating bereits erfolgreich besuchten 5 Deutschkurse besorgten. Bei der Abgabe dieses Nachweises wurden wir von dem gewissenhaften Terroristen darauf hingewiesen, dass nur weil Yating schon 5 Sprachkurse besucht habe natürlich nicht sichergestellt sei, dass sie auch das geforderte lächerliche Sprachnivo des ersten Sprachkurses beherrsche. Unser Vorschlag, dass das Gesetz ihm erlaube das Sprachnivo selbst durch ein paar Fragen zu prüfen wurde natürlich abgelehnt – da müsse schon ein ordentlicher Nachweis durch einen Sprachtest her. Wieder beim Bildungszentrum haben wir Kopfschüttelnd unverzüglich einen Termin für den geforderten Sprachtest auf Steuerkosten bekommen, den Yating natürlich fehlerfrei bestanden hat.

Zwei bis drei Wochen nachdem wir diesen neuen Zettel erfolgreich eingereicht haben erhielten wir erneut Post vom „Amt für Aufenthaltsbeendende Maßnahmen“. Unser auf die Antragsablehnung eingereichter Widerspruch wurde abgelehnt und Yating solle ausreisen. Dieses mal gab es zu unserer Überraschung sogar folgende abenteuerliche Begründung mit dazu: Die Menschenrechtswidrigen Deutschkenntnisse müssen laut Gesetz vor Einreise nachgewiesen werden, weshalb er die in Deutschland erworbenen Sprachkenntnisse leider für die Entscheid über die Aufenthaltserlaubnis nicht berücksichtigen könne.

Diese Begründung ist natürlich einleuchtend. Die Sprachkenntnisse sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vorab erworben werden, damit sich Ausländer dann in Deutschland angekommen besser integrieren können. Folglich müssen natürlich Ausländer die sich bereist erfolgreich Integriert haben erst wieder ausreisen um von dem Vorteil einer erleichterten Integration bei Wiedereinreise profitieren zu können. Bei einem erneuten Telefonat wurde uns mitgeteilt, dass der Fall für Ihn abgeschlossen sei und wir die Stadt verklagen sollen wenn uns seine Entscheidung nicht gefällt.

Da ich natürlich der deutschen Kultur mächtig bin, weiß ich wann es höchste Zeit ist sich beschweren zu gehen. Wieder bei den Ausländerbehörden angekommen hatten wir diesmal etwas mehr Glück – Terrorristenurlaub. Die Stellvertreterin war deutlich freundlicher und erklärte uns das Sachlich an der Entscheidung natürlich nichts auszusetzen sei. Da mit dem erfolgreichen Deutschtest jedoch alle Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gegeben sein könne Sie ein schreiben an die deutsche Vertretung in Taiwan schicken, dass die Stadt Nürnberg Yatings wiedereinreise nach Deutschland befürwortet und darum bittet Yating ein kostenloses Visum für Deutschland auszustellen. Das Visum müsse sich Yating allerdings persönlich in Taiwan in den Reisepass einkleben lassen. Auf unseren erneuten Einwand, dass die Ausländerbehörde laut Gesetz auf dieses komplizierte ökonomisch und ökologisch sinnfreie Vorgehen verzichten könne wurde wir belehrt könne ja, müsse nein. Aber wenn wir die Stadt verklagen würden hätten wir natürlich gute Aussichten auf Erfolg.

Final haben wir uns dann doch für die Visumlösung entschieden, da wir eh einen Urlaub in Taiwan geplant hatten und so der Flug und Aufenthalt als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar wird. Also fassen wir noch einmal die Erfolgsgeschichte des 6 Monate währenden Terrorkriegs aus Sicht der Stadt Nürnberg zusammen:

  1. Yating war 6 Monate legal in Deutschland ohne die horrenden Gebühren für eine Aufenthaltserlaubnis bezahlen zu müssen
  2. Vielen Beamten rund um den Globus wurde Arbeit, Lohn und Brot gesichert
  3. Steuereinnahmen konnten erfolgreich vermieden werden
  4. Die Aufenthaltserlaubnis wurde letzten Endes erteilt

Bei solch engagiertem Einsatz und Erfolg stellt sich mir ernsthaft die Frage, ob manche Menschen wirklich Lebensfreude und Erfüllung darin finden können andere zu schikanieren und warum unsere Gesellschaft dies auch noch durch Lohn und Brot unterstützt.

Doch wie komme ich dazu diese alte Geschichte ausgerechnet jetzt zu erzählen? Na ganz einfach wir beantragen gerade ein Visum für Yating beim Argentinischen Konsulat in Frankfurt. Für den Visumantrag wird auf der Webseite gewünscht, dass wir vorab folgende Unterlagen per Email zusende:

  • Reisepass
  • Reiseverlauf
  • Flugreservierung für Ein- und Ausreise
  • gefüllte Formular 2 Mal
  • persönlich Lichtbild 2 Mal
  • Kontoauszug über mindestens 50$/Tag

Gesagt getan. Einen tag später wurden wir auch schon vom Konsulat zurückgerufen und uns wurde erklärt das Sie für den Antrag einen Reisepass, Reiseverlauf… benötigen. Ein Hinweis von uns, das wir diese Unterlagen wie gewünscht der email angehängt haben wurde mit einem erstaunten „Oh, da gibt es Anhänge, dann rufe ich später noch einmal an“ gekontert. Naja, das kann schon mal passieren vor allen wenn wie bei uns im Mailtext mit dem Hinweis „Im Anhang finden Sie“ extra alle angehängten Dokumente noch einmal namentlich Aufgeführt werden.

Im nächsten Gespräch wünschte die Dame, dass wir Ihr eine Kopie des Covers von Yatings Reisepass zusenden, damit Sie klären könne ob Yating nun Chinesin oder Taiwanerin ist. Unser Eintrag „Republic of China, Taiwan“ im Antragsformular sei da nicht eindeutig. Nun ratet mal, was auf dem Cover von Yatings Reisepass steht – natürlich „Republic of China, Taiwan“, aber gut wir können das auch kopieren.

Zwei Tage später erhielten wir die Information, dass da Yating Taiwanerin ist wir ein anderes Visumformular ausfüllen und abgeben müssen und die Visumsgebühr nun 120€ statt 50€ beträgt. Also neues Formular ausgefüllt und per Email zugesendet. Die nächste Reaktion war das Sie zur Bearbeitung für Ihre Akten alle Unterlagen in Papierform benötigen und wir diese doch bitte Ausdrucken und zusenden sollen – naja wahrscheinlich gibt’s in einer Argentinischen Botschaft keinen funktionstüchtigen Drucker da sich der Staat Papier und Toner nicht mehr leisten kann.

Bei einem weiteren Telefonat wurde uns erklärt, das Sie zur Bearbeitung des Visumantrags noch die Reservierungen aller Unterkünfte für unsere Rucksacktour durch Argentinien benötige. Auf meinen Einwand, dass es keinen Sinn mache bei einer Rucksacktour für 5 Monate im vorraus Unterkünfte zu reservieren und das es in vielen der uns geplanten Naturreservaten nur Zeltplätze gibt, welche nicht reserviert werden können gab es zu meiner Überraschung sogar Verständnis. Sie reise auch gerne spontan. Sie war auch schon mal in Argentinien und ist dann aber gleich nach Paraguay weitergereist da Argentinien so teuer war. Und Paraguay ist ein wirklich schönes Land, aber Sie werde unser Anliegen mal mit dem Botschafter besprechen.

Eine Woche später gab es dann die Antwort des Botschafters, keine Unterkunftsreservierungen, kein Visa. Tolle Optionen – also entweder sinnfreie Reservierungen, welche wir alle wieder Storniert werden oder ein Anschlussticket in das Visafreie Chile buchen. Da die Hoffnung bekannter maßen zuletzt stirbt freuen sich nun zahlreiche Unterkünfte über stornierte Buchungen.

Aber wer glaubt dem Argentinischen Konsulat würden keine weiteren sinnfreien Schikanen einfallen hat natürlich weit gefeht. Für ein Visum ist nämlich eine persönliches Gespräch vor Ort in Frankfurt notwendig. Dieses ist zwingend erforderlich um folgende 3 wichtigen und geistreichen Fragen zu stellen:

  1. Wo habt Ihr euch kennengelernt
  2. Warum wollt Ihr nach Argentinien
  3. Wo ist euer Ausreiseticket

Hinter der letzten Frage verbirgt sich natürlich wieder die nächste Schikane. Die Argentinischen Einreisebestimmungen sehen vor, dass man auch seine wieder Ausreiseabsicht belegen muss. Die Ausreise ist über Land nach Chile geplant und Bustickets werden in Argentinien grundsätzlich frühestens 30 Tage vor Abfahrt verkauft. Aber das es dieses Busticket somit garnicht geben kann, ändert natürlich nichts daran, dass dieses für das Visum zwingend erforderlich ist. Das wir für die Folgenacht eine Unterkunft in Chile reserviert haben heist natürlich nicht, das wir auch ausreisen. Dies kann natürlich nur über ein Busreservierung nachgewiesen werden, denn nur so sei sichergestellt, das wir das Land auch wirklich wieder verlassen würden. Ist ja auch logisch, in gebuchte Unterkünfte kann man ja einfach nicht hingehen aber bei gebuchten Bussen ist das natürlich ganz anders. Der sanfte Hinweis, das andere Konsulate Argentiniens Visas ohne solch ein Busticket vergeben wurde nach kurzem erstaunen mit „Wir sind ein ordentliches Konsulat“ quitiert. Da es das unmögliche Busticket ja nicht geben kann dürfen wir also jetzt nach einer Reiseargentur suchen, die uns eine Bestätigung ausstellt, das sie für uns genau jene Busfahrt buchen wird sobald diese gebucht werden kann – was wir natürlich auch wieder stornieren werden.

Wenn ganz Argentinien von solch gewissenhaften und hilfsbereiten Behörden terrorisiert wird ist es auch nicht mehr verwunderlich, dass das Land Bankrott ist!

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